Netzzugang / Entgelte

Bedingungen Netzzugang

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ab 01.07.2021 Preisblatt zu den ergänzenden Bedingungen zur NAV ab 01.07.2021

Netznutzungsvertrag Strom für Lieferanten (gültig ab 01.04.2022)

Netznutzungsvertrag Anlage a - Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch Anlage b - Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) Anlage c - Zuordnungsvereinbarung

Preisblatt Netznutzung

Preisblatt Netznutzung Strom 2024 Preisblatt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen 2024

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte ab 2018

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte

Historische Preisblätter

Preisblatt Netznutzung Strom 2023 Historisches Preisblatt 2022 Historisches Preisblatt 2021 Historische Preisblätter 2016 bis 2020 Historische Preisblätter 2011 bis 2015

Geltende Netzentgelte

Leitfaden zur Ermittlung des Netznutzungspreises (408 KB im PDF Format )

Netzengpässe

Netzengpässe nach StromNZV § 15(5) liegen derzeit nicht vor.

Hochlastzeitfenster

Atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Netzkunden mit atypischem Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles Netznutzungsentgelt beantragen. Atypisches Verbrauchsverhalten liegt vor, wenn die Zeitpunkte des maximalen Energiebezugs (Maximallast) eines Netzkunden außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster (Zeitraum der maximalen Netzlast) liegen. Ein atypisches Verbrauchsverhalten ist gemäß des Leitfadens zur Ermittlung individueller Netznutzungsentgelte der Bundesnetzagentur anhand von Hochlastzeitfenstern zu bestimmen.

Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig. Wochenenden, Feiertage und maximal ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten.

Hochlastzeitfenster 2024 Hochlastzeitfenster 2023

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen des Leitfadens der BNetzA erfüllt sein.
Insbesondere sind das:

  • eine Bagatellgrenze, die jährliche Entgeltreduzierung muss mindestens 500 € betragen
  • der maximale Energiebezug (Maximallast) des Netzkunden innerhalb der Hochlastzeitfenster muss erheblich unter seiner Jahreshöchstlast liegen: 
    • MS 20%,
    • MS/NS 30 %,
    • NS 30 % 

standardisierte Lastprofilverfahren

Im Netzgebeit der Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH kommen die BDEW-Lastprofile zur Anwendung

 Profilbezeichnung:     Bedarfsart:
 Profil HO Haushalt (dynamisiert)
 Profil GO Gewerbe allgemein
 Profil G1 Gewerbe werktags 8 - 18 Uhr
 Profil G2 Gewerbe mit starken bis überwiegenden Verbrauch in  den Abendstunden
 Profil G3 Gewerbe durchlaufend                                             
 Profil G4 Einzelhandel / Friseur
 Profil G5 Bäckerei mit Backstube
 Profil G6 Wochenendbetrieb (Gewerbe)
 Profil L0 Landwirtschaftsbetrieb allgemein
 Profil L1 Landwirtschaftsbetrieb mit Milchwirtschaft / Tierzucht
 Profil L2 Übrige Landwirtschaft

 

Für Sonderanwendungen, wie Wärmespeicheranlagen, Straßenbeleuchtung, Telefonhäuschen oder Entnahmestellen mit konstantem Leistungsbedarf, gelten besondere Lastprofile. Diese werden bei Bedarf durch den Netzbetreiber zur Verfügung gestellt.