Mehr-/Mindermengen

Preis für Mehr-/Minderabrechnung bei SLP-Kunden

Gemäß § 13 StromNZV wird geregelt wie mit Jahresmehr- und Jahresmindermengen zu verfahren ist.

Dabei ermittelt der Netzbetreiber die jährliche Abweichung, welche sich aus den Bilanzmengen für Lastprofilkunden und dem tatsächlichen Verbrauch ergibt.

Für alle Anschlussnutzer mit Standardlastprofil werden die Jahresmehr- und Jahresmindermengen rollierend jeweils nach Ablauf eines Abrechnungsjahres berechnet.

Auf Basis der Stundenpreise an der Strombörse EEX wird der monatliche Durchschnittspreis in Cent/kWh gebildet.

Gemäß § 13 Abs. 3 StromNZV sind Netzbetreiber verpflichtet die für die Abrechnung angesetzten Preise auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Unter folgendem Link können Sie die aktuellen Preise einsehen.