Messstellenbetrieb

Messstellenbetrieb

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom Technische Mindestanforderungen Messstellenbetrieb Strom (gültig ab 03/2020) Kommunikationsdatenblatt Messstellenbetrieb Bereich Erdgas/Strom

Intelligenter Messstellenbetrieb

Messstellenvertrag Strom für intelligente Messsysteme Kontaktdatenblatt Messstellenbetreiber Preisblatt für Messstellen mit modernen bzw. intelligenten Messsystemen (ab 01.01.2021)

Informationen nach § 37 Absatz 1 Messstellenbetriebsgesetz

Im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Glauchau GmbH sind aktuell circa 1.100 Messstellen für intelligente Messsysteme (§ 29 Absatz 1 Messstellenbetriebsgesetz) und circa 15.400 Messstellen für moderne Messeinrichtungen (§ 29 Absatz 3 Messstellenbetriebsgesetz) von der gesetztlichen Ausstattungspflicht betroffen. Die Anzahl kann sich abhängig vom Jahresstromverbrauch, der Anzahl von Neuanlagen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz bzw. Erzeugungsanalgen über 7 KW sowie der Stillegungen von Anlagen und Messstellen unterjährig ändern.

Bei der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen erfüllen die Stadtwerke Glauchau GmbH die Standardleistungen nach § 34 Absätze 2 und 3 Messstellenbetriebsgesetz.

Das aktuelle Preisblatt ist ebenfalls auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Informationen nach § 37 Absatz 2 Messstellenbetriebsgesetz

Neue Stromzähler im Netzgebiet der Stadtwerke Glauchau

Für unsere Stromnetze bedeutet die Energiewende eine große Herausforderung. Die Zahl der Punkte, an denen Strom aus erneuerbaren Quellen ins Netz eingespeist wird, nimmt stetig zu. Zukünftig müssen die Stromnetze intelligenter werden, um auf Schwankungen besser reagieren zu können. Die Bundesregierung hat deshalb ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Ein wichtiger Punkt ist die Einführung von digitalen Stromzählern, sogenannten modernen Messeinrichtungen. Ihnen als Stromkunde geben die neuen Stromzähler einen detaillierten Einblick in Ihr Verbrauchsverhalten. Sie helfen dabei Einsparpotenziale sichtbar zu machen.

Die Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH ist nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet, Ihre Messstelle mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten.

Seit 2018 werden die Zähler schrittweise gewechselt. Stromkunden, bei denen der Zähler ausgetauscht wird, werden rechtzeitig vorher darüber informiert. Der Austausch Ihres Zählers ist für Sie kostenfrei.

Sie haben die Möglichkeit, sich einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen, wenn dieser einen einwandfreien Messstellenbetrieb nach dem MsbG gewährleistet.

Diese Anzeige stellt zugleich die Information der Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH gemäß § 37 Absatz 2 MsbG dar. 

Bedienungsanleitungen: Digitaler Stromzähler/ Moderne Messeinrichtung

Bitte beachten Sie: Ihre persönliche PIN für die hier aufgelisteten digitalen Stromzähler/ modernen Messeinrichtungen können Sie nur bei uns beantragen, wenn die Stadtwerke Glauchau auch Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber sind.

Kundeninfo digitale Messeinrichtung Bedienungsanleitung_mME_Typ_APOX+ZRZ Bedienungsanleitung_mME_Typ_DWS7412_1 Bedienungsanleitung_mME_Typ_DWSB12_2_ZRZ Bedienungsanleitung_mME_Typ_E220 Bedienungsanleitung_mME_Typ_E320 Bedienungsanleitung_mME_Typ_E320_ZRZ Bedienungsanleitung_mME_Typ_eBZD_F Bedienungsanleitung_mME_Typ_eBZD_F_ZRZ Bedienungsanleitung_mME_Typ mMe4.0 Bedienungsanleitung_mME_Typ_MT631_MT Bedienungsanleitung_mME_Typ_Q3AA1054 Bedienungsanleitung_mME_Typ_WS7408_1

Erläuterungen zum intelligenten Messstellenbetrieb

Mit dem Messstellenbetriebsgesetz will der Gesetzgeber die sichere Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft regulieren. Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien soll besser in Abhängigkeit vom Stromverbrauch erfolgen.

Gemäß § 29 Messstellenbetriebsgesetz sind die Stadtwerke Glauchau als grundzuständiger Messstellenbetreiber im eigenen Stromnetzgebiet gesetzlich verpflichtet, Messstellen für Strom mit intelligenten Messsystemen bzw. modernen Messeinrichtungen auszustatten.

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch umfangreicher anzeigen. Neben dem aktuellen Zählerstand können die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Verbrauchswerte der letzten 24 Monate angezeigt werden.

Intelligente Messsysteme sind digitale Stromzähler mit einem Smart-Meter-Gateway - einem Kommunikationsgerät zur Messdatenübertragung. Sie können den Stromverbrauch in 15-minütiger Auflösung messen und an die berechtigten Marktteilnehmer übermitteln. Der Nutzer kann seinen Stromverbrauch detailliert einsehen.

Für folgende Messstellen an ortsfesten Zählpunkten besteht eine Ausstattungspflicht mit intelligenten Messsystemen (soweit dies nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz technisch möglich ist):

  • ab 2017 bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 10.000 kWh
  • ab 2020 bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh
  • ab 2017 bei Letztverbrauchern mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht (reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit separatem Zählpunkt – z.B. Wärmepumpen, Elektrospeicherheizungen)
  • ab 2017 bei Anlagenbetreibern (von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) mit einer installierten Leistung über 7 kW (sowie ab 2020 Anlagen über 100 kW)

Soweit keine Ausstattungspflicht einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist, sind diese Messstellen gemäß § 29 Absatz 3 Messstellenbetriebsgesetz mindestens mit modernen Messeinrichtungen auszustatten. Resultierend werden bis 2032 alle Messstellen für Strom mit intelligenten Messsystemen oder modernen Messeinrichtungen ausgestattet.

Den Zeitpunkt des Einbaus legt der Messstellenbetreiber fest.

Im Netzgebiet der Stadtwerke Glauchau sind ca. 1.200 Messstellen für intelligente Messsysteme (§ 29 Absatz 1 Messstellenbetriebsgesetz) und ca. 15.800 Messstellen für moderne Messeinrichtungen (§ 29 Absatz 3 Messstellenbetriebsgesetz) von der gesetzlichen Ausstattungsverpflichtung betroffen. Die Anzahl kann sich abhängig vom Jahresstromverbrauch, der Anzahl von Neuanlagen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz bzw. Erzeugungsanlagen über 7 kW sowie der Stilllegungen von Anlagen und Messstellen ändern.