Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers

Am 01. Juli 2021 wurde gemäß § 36 Absatz 2 EnWG für das Netzgebiet der Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH der Grundversorger festgestellt.
Die Mehrzahl der Gas - Haushaltskunden der allgemeinen Versorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH wurden durch den Vertrieb der Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH beliefert. Somit ist der Vertrieb der Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH Grundversorger im Gas im Netzgebiet der Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH für die Zeit bis zum 31.12.2024.

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung

Ergänzende Bedingungen Grundversorgung ab 01.07.2021

Schlichtungsstelle

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an:

Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH
Sachsenallee 65 | 08371 Glauchau
Telefon: 03763 5007888
kundenservice@stadtwerke-glauchau.de

Ein Verbraucher kann zur Beilegung von Streitigkeiten unter den Voraussetzungen des § 111b EnWG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle beantragen. Ein solcher Antrag ist zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133 | 10117 Berlin
Telefon: 030 2757240–0
www.schlichtungsstelle-energie.de
info@schlichtungsstelle-energie.de

Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den:

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 8001 | 53105 Bonn
Telefon: 030 22480500 oder 01805 101000 (Mo. – Fr. 9.00 Uhr – 15.00 Uhr)
Telefax: 030 22480323
verbraucherservice-energie@bnetza.de